Hausordnung-Externe Veranstaltungen

HAUSORDNUNG – Externe Veranstaltungen
( Stand Juni 2019)

Einleitung
Sehr geehrte(r) Mieter(in) von Räumlichkeiten in unserem Hause. Es freut uns, dass Sie sich für unsere Räume interessieren. Wir heißen Sie herzlich willkommen und hoffen, dass es Ihnen bei uns gefallen wird.

Doch bevor Sie sich hierzu endgültig entschließen und die Anmeldung unterschreiben, bitten wir Sie, diese Hausordnung zu lesen, damit Ihnen unsere Wünsche hinsichtlich der Nutzung des Hauses und seiner Einrichtung bekannt sind.

Rahmenbedingungen
Die LebensRäume befinden sich in einem Mietshaus und das Parkschlösschen ist von Mietshäusern umgeben. Das sorgt bei der Nutzung für gewisse Einschränkungen, denn als Mieter müssen Sie auch die Interessen der anderen Mieter berücksichtigen und sich so verhalten, dass diese und die Nachbarschaft keinen Anlass zu Beschwerden haben. Das bedeutet konkret:

  • dass von 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr Betätigungen verboten sind, die die Nachtruhe stören. Die Musik darf nach 22:00 Uhr Zimmerlautstärke nicht überschreiten.
  • nach 22:00 Uhr die Fenster und Außentüren geschlossen gehalten werden;
  • die Veranstaltung 24:00 Uhr beendet wird.
  • keine Hupkonzerte stattfinden.
  • die Lautstärke sich im Außenbereich befindlicher Personen angemessen ist.
  • zu Beginn und Schluss der Veranstaltung außerhalb der LebensRäume Ruhe zu halten ist, um eine Lärmbelästigung der Nachbarschaft zu vermeiden.
  • scheidende Gäste sich weder durch Gesang oder sonstigen Lärm verabschieden oder verabschiedet werden.

Wenn sie sich auf diese Einschränkungen einlassen können, dann sind außerdem folgende Mietbedingungen zu beachten

Mietbedingungen
1. Es wird eine Raummiete erhoben (siehe Gebührenordnung).
2. Vierzehn Tage vor Nutzungstermin der Räumlichkeiten ist die Vorauszahlung zu hinterlegen. Ein Nutzungsrecht der Räume besteht erst bei Hinterlegung der Vorauszahlung. Die Rücktrittsregelung Punkt 10 bleibt hiervon unberührt.
3. Ess- und Kaffeegeschirr können für eine Pauschale von 1€ pro Person genutzt werden.
4. Sachbeschädigungen gehen zu Lasten des (der) Mieter(s).
5. Der/die Mieter/in ist für den ordnungsgemäßen Verschluss der Türen und Fenster nach der Veranstaltung verantwortlich. Er/Sie haftet für Schäden, die durch das Nichtverschließen entstehen.
6. Die End-Reinigung der Räumlichkeiten erfolgt durch den Mieter oder alternativ durch eine externe Reinigungsfirma. In letzteren Fall wird sie gesondert in Rechnung gestellt. (Siehe Gebührenordnung Reinigung)
7. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung oder am Tag der Veranstaltung.

  1. Essen- und Getränkereste, Leergut und sonstiges Mietereigentum muss bis 10:00 Uhr des auf die Veranstaltung folgenden Tages abgeholt werden. Ist der auf die Veranstaltung folgende Tag ein Sonntag, muss bis 9:00 Uhr alles abgeholt sein.
    9. Bei Veranstaltungen mit musikalischen oder rezitatorischen Darbietungen, die nicht Familienfeiern sind, hat der Veranstalter die GEMA-Gebühren zu tragen. Er hat vor Veranstaltungsbeginn gegenüber dem „Hausmeister“ den Nachweis zu erbringen, dass die Veranstaltung der GEMA in Hamburg gemeldet wurde und der Betrag bereits bezahlt ist.
    10. Eingegangene Vereinbarungen sind für Mieter und Vermieter verbindlich. Für den/die Mieter ist ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag bis 3 Monate vor Inanspruchnahme der Mieträume ohne Angaben von Gründen möglich. Bei einem späteren Rücktritt vom Vertrag seitens der/des Mieter(s) gilt in Ausnahmen von Härtefällen, die nachgewiesen werden müssen, folgende Regelung:
    Rücktritt bis 2 Monate vor dem Nutzungstermin: 25% der Miete
    Rücktritt bis 1 Monat vor dem Nutzungstermin: 50% der Miete
    Danach: 75% der Miete
    11. Die Leistung der LebensRäume werden nach der Ihnen zusammen mit der Hausordnung ausgehändigten Gebührenordnung berechnet.
    12. Das Aufstellen der Tische und Stühle sowie das Eindecken der Tische ist Sache des/der Mieter(s). Er kann dieses jedoch gegen Entlohnung dem „Hausmeister“ übertragen.

Ein vom Träger benannter „Hausmeister“ vertritt den Mietern und Nutzern gegenüber die Interessen des Trägers „Freie evangelische Gemeinde Brandis“.
Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.

Verstößt der/die Mieter(in) oder seine Gäste wiederholt gegen diese Ordnung, ist dieses eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Falle ist der „Hausmeister“ dazu befugt, mit Einsatz von Ordnungskräften (Polizei), den/die Mieter(in) von der weiteren Nutzung der LebensRäume auszuschließen. Worauf dieser/diese jedoch keinerlei Rechtsanspruch auf Miet- oder sonstige Kostenerstattung hat.

Falls es Ihnen bei uns gefallen hat, empfehlen Sie uns bitte weiter. Sollten Sie jedoch Anlass
zu Beschwerden haben, teilen Sie es bitte nachstehendem Verantwortlichen mit:

Herr Daniel Klose Tel.: 034292-66954

Schriftlich: Leitung der Freien evangelischen Gemeinde Brandis
Bahnhofstraße 22, 04821 Brandis

Der vereinbarte Mietpreis (eventuell plus Geschirrpauschale / Reinigungskosten) ist durch Unterzeichnung des Mietvertrages anzuerkennen. Die Bezahlung erfolgt entweder in bar beim „Hausmeister“ oder auf das Girokonto des FeG Brandis:

Spar- und Kreditbank Witten
IBAN: DE33 4526 0475 0014 7299 00
BIC: GENODEM1BFG
Verwendungszweck: Veranstaltung …. (ggf. mit Adresse)